Online-Chronik der Stadt Mügeln
 
Weimarer Verfassung – Gründung Freistaat Sachsen


Als Weimarer Republik wird der aus der Novemberrevolution hervorgegangene, von 1919 bis 1933 existierende deutsche Staat bezeichnet. Während dieser Zeit war das Deutsche Reich ein demokratischer Bundesstaat, nach der Reichsverfassung eine Mischform aus präsidialem und parlamentarischem Regierungssystem. Den Beinamen Weimarer Republik erhielt das Deutsche Reich nach der Stadt Weimar, dem Tagungsort der verfassungsgebenden Nationalversammlung. Ihre Entstehung ist durch die unmittelbaren Nachwirkungen des Ersten Weltkriegs geprägt, ihr Untergang verbunden mit dem Aufstieg des Nationalsozialismus.







1918 - 1945
Sachsen in der Weimarer Republik

1918, 15.XI. je drei Volksbeauftragte der USPD und SPD übernehmen die Regierungsgewalt

1918, 28.XI. Einführung des allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Verhältniswahlrechts für Männer und Frauen über 21 Jahren.

1919, 19.I. Deutsche Nationalversammlungswahlen: SPD 17, Bürgerliche 12, USPD 3 Mandate

1919, 22.I. Nach dem Rücktritt der drei USPD-Volksbeauftragten (16.I.1919) bildet Georg Gradnauer eine SPD-Regierung

1919, 2.II. Sächsische Volkskammerwahlen: SPD 42, USPD 15, DDP 22, DNVP 13, DVP 4 Mandate

1919, 25.II. Konstitutierung der Volkskammer und Rücktritt der Volksbeauftragten; eine vorläufige Verfassung wird am 28.II beschlossen, erstmals wird das Amt des Ministerpräsidenten geschaffen

1919, 14.III. Amtsantritt der ersten verfassungsgemäßen Regierung Gradnauer (SPD)

1919 Mehrere Streiks und blutige Unruhen haben im Verlauf des Jahres die mehrmalige Verhängung des Ausnahmezustands zur Folge und können nur durch Reichstruppen beendet werden

1919, V. Endgültige Trennung von Kirche und Staat

1919, 11.VIII. Inkrafttreten der Reichsverfassung, Verlust der sächsischen Militärhoheit

1920, 1.XI. Die am 26.X in der Volkskammer angenommene Verfassung tritt in Kraft; Sachsen wird eng an das Deutsche Reich gebunden und verliert u.a. Eisenbahn- und Finanzhoheit

1920, 14.XI. Landtagswahlen: SPD 27, USPD 16, KPD 6, Bürgerliche 47 Mandate

1921, 11.X. Gründung der ersten außerbayrischen NSDAP-Gruppe durch Fritz Tittmann

1922, 5.XI. Landtagswahlen mit SPD/USPD-Mehrheit

1922, 18.XI. NSDAP-Verbot in Sachsen; 1925 wieder aufgehoben

1923, 21.III. Minderheitsregierung Zeigner (SPD)

1923, 27.IX. Verhängung des Ausnahmezustandes im Deutschen Reich nach Ausschreitungen infolge der Inflation

1923, 22.X-6.XI. Besetzung Sachsens durch das Reich und Auflösung der Regierung Zeigner (29.X.), um eine linksrevolutionäre Erhebung zu verhindern; Heinze wird Reichskommissar für Sachsen (29.-31.X.)

1923, 1.XI. Bildung einer Übergangsregierung unter Alfred Fellisch

1926, 31.X. Landtagswahlen: SPD 31, ASPD 4, KPD 14, DDP 5, DVP 12, DNVP 14, NSDAP 2, Sonstige 14 Mandate

1929, 12.V. Landtagswahlen: SPD 33, ASPD 2, KPD 12, DDP 4, DVP 13, DNVP 8, NSDAP 5, Wirtschaftspartei 11, Aufwertungspartei 3, Sächsisches Landvolk 5

1930, 22.VI. Landtagswahlen: SPD 32, KPD 13, Dt. Staatspartei 3, DVP 8, DNVP 5, NSDAP 14, WP 10, AP 2, SL 5, Sonstige 4

1932, 18.II. der letzte König von Sachsen, Friedrich August III. stirbt auf Schloss Sybillenort (Schlesien)

1933, 10.III. Absetzung der Regierung auf Grundlage der Verordnung zum Schutz von Volk und Staat (28.II.), CaptLt. von Killinger (NSDAP) wird zum Reichskommissar ernannt

1933, 6.V. Der am Vortag ernannte NSDAP-Reichsstatthalter Martin Mutschmann ernennt von Killinger zum Ministerpräsidenten

1934, 30.I. Auflösung des Landtages per Reichsgesetz, Unterstellung der Landesregierung unter die Reichsregierung unter Abtretung der Hoheitsrechte (Aufhören des staatsrechtlichen Existenz des Freistaates)


Am 8. November 1918 übernahmen in Sachsen Arbeiter- und Soldatenräte die Macht, der SPD-Politiker Fleißner rief am 10. November 1918 die Republik Sachsen aus und drei Tage später dankte der sächsische König Friedrich August III. auf Schloss Guteborn bei Ruhland ab.
Am 28. November 1918 wurde das allgemeine, gleiche, unmittelbare und geheime Verhältniswahlrecht für Männer und Frauen über 21 Jahre eingeführt, nach dem das erste demokratische Parlament Sachsens im Februar 1919 gewählt wurde. Am 25. Februar 1919 trat die neue Verfassung für den Freistaat Sachsen in Kraft. Der Freistaat Sachsen hatte vor dem Gebietsaustausch mit Thüringen eine Fläche von 14.993 km².
1928 erfolgte ein Gebietsaustausch und eine Grenzbereinigung zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Thüringen. Insgesamt kamen 1115 ha mit 4890 Einwohnern zu Sachsen und 1778 ha mit 2900 Einwohnern zu Thüringen (Karte mit den Austauschgebieten).
Sachsen erhielt insbesondere die ehemaligen Exklaven des Herzogtum Sachsen-Altenburg Gemeinde Russdorf bei Limbach-Oberfrohna und Neukirchen bei Waldenburg, aber auch die Gemeinden Wickersdorf, Waldsachsen und ein Teil der Gemeinde Ponitz, der Flur Gosel. Bei Plauen wurden unter anderem teilweise der Flur Caselwitz, ein Teil der Gemeinde Greiz, die Gemeinde und der Flur Görschnitz sowie ein Teil der Gemeinde und Flur Schönbach Sachsen zugeordnet.
Im Austausch kamen nach Thüringen die sächsische Exklave Liebschwitz bei Gera mit den Gemeinden und Fluren Lengefeld, Liebschwitz, Lietzsch, Niebra, Pösneck, und Taubenpreskeln sowie den benachbarten Gemeinden Hilbersdorf, Loitzsch, Rückersdorf, Thonhausen und Grobsdorf. Außerdem wurden dem Land eingliedert die Gemeinde Bocka bei Altenburg und Kauritz bei Meerane sowie Flur Frohnsdorf der Gemeinde Ziegelheim und Teile der Gemeinde und Flure Obergrünberg. Bei Greiz kamen von Sachsen der Flur Stelzen (ein Teil der Gemeinde Reuth), ein Teil der Gemeinde und Flur Noßwitz, der Flur Sachswitz (ein Teil der Gemeinde Elsterberg) und teilweise der Flur Cunsdorf (ein Teil der Gemeinde Reichenbach).


Quelle: INTERNET