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  Mit Bierbank Gesicht demoliert
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Prügelei in Mügeln: 25-Jähriger wir zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt


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Der Angeklagte ist mit dem Urteil nicht einverstanden. Das artikuliert er auch. Das Oschatzer Amtsgericht hat den 25-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Der Riesaer sitzt ganz locker auf dem Drehstuhl, der auch als Anklagebank bezeichnet wird. Im Gesicht auffällig gepierct, tätowiert und mit Ketten an der Kleidung harrt er am Anfang der Hauptverhandlung der Dinge, die da kommen sollen. Und es soll für den mehrfach vorbestraften Mann – wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Sachbeschädigung - nicht besonders günstig kommen. Die Beweisaufnahme beginnt ohne Zeugen. Die beiden Männer sind nicht erschienen. Also schildert der Angeklagte den Fall aus seiner Sicht. Danach habe die Geschichte an dem Junitag beim Parkfest mit „sinnlosen Streitigkeiten“ begonnen. „Das wurde irgendwann eine Massenschlägerei mit bestimmt 25 Leuten“, sagt er aus. Der Beschuldigte gibt auch zu, alkoholisiert gewesen zu sein. Er habe zwar eine Bank geworfen, aber die sei auf eine andere „gekracht“. Auf keinen Fall habe er die Bank nach dem Opfer geworfen. Und überhaupt sei das ja alles schon so lange her. An diesem Punkt unterbricht Richter René Stitterich die Hauptverhandlung in der Hoffnung, dass die geladenen Zeugen doch noch erscheinen. Und genau in dieser Zeit kommt der Geschädigte, der als Zeuge aussagen soll, angehetzt. Stitterich ermahnt ihn wegen seiner Unpünktlichkeit. „Ich habe noch einen Arbeitgeber, ich komme jetzt von Arbeit“, will sich der Mann entschuldigen. „Das interessiert mich nicht“, so Stitterich. „Da bezahlt dann Ihr Arbeitgeber das Ordnungsgeld.“ Als diese Fronten geklärt sind, berichtet der Geschädigte über die Geschehnisse in der betreffenden Nacht. Überzeugend sagt er vor Gericht aus, dass er sicher sei, die Bank von dem Angeklagten ins Gesicht bekommen zu haben. „Er hatte sie noch nicht mal richtig losgelassen, da hatte ich sie schon im Gesicht.“ Dabei habe er blutige Verletzungen davon getragen. Das Ohr hätte genäht werden müssen, und die Nase sei gebrochen gewesen. Das heißt, wenn er die Bank nicht nach ihm geworfen hätte, gebe es diese Verletzungen nicht. Und dass sich 25 Leute geprügelt hätten, sei übertrieben. Da wären noch mehr Polizisten gekommen und nicht nur vier oder fünf. Immer wieder schüttelt der Angeklagte den Kopf. Aber das hinterlässt keine Wirkung. Nach der Beweisaufnahme verhängt der Richter dem zweiten Zeugen wegen unentschuldigtem Fehlen bei der Hauptverhandlung ein Ordnungsgeld von 200 Euro. „Und wenn das nicht aufgebracht wird, dann fünf Tage Ordnungshaft“, diktiert er der Gerichtsprotokollantin. Für die Vertreterin der Staatsanwaltschaft ist der Fall eindeutig. „Es hat sich so zugetragen, wie der Zeuge geschildert hat. Ansonsten wären die Verletzungen an einer anderen Stellte. Sie fordert sechs Monate Haft auf Bewährung. „Ich bin damit nicht einverstanden“, so der Angeklagte in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung. Es gebe Zeugen, die gesehen hätten, dass er die Bank nicht nach dem Geschädigten geworfen habe. Für den Richter gibt es allerdings keinen Grund, von dem Antrag abzuweichen. Er verurteilt den Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Gefängnis auf zwei Jahre Bewährung. Außerdem muss er binnen zwei Monaten 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Auf die Frage von Stitterich, ob er schon eine Aussage zu möglichen Rechtsmitteln treffen kann, sagt er, er wolle sich das überlegen. Dazu hat er eine Woche Zeit. / OAZ 29.03.2007


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:


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