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  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  Prozess um das Unglück am 16. Dezember 2004 in Mügeln abgeschlossen
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

9000 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung


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Folgende Hauptquelle wurde dazu gespeichert:

Der letzte Prozesstag im Fall „Kluthe“. Ein 32-jähriger leitender Mitarbeiter musste sich gestern wegen fahrlässiger Tötung in der Recycling – Anlage des Betriebes, wo das Unglück passiert war, verantworten. Gestern wurden vor der Urteilverkündung noch zwei Zeugen gehört, darunter die Nebenklägerin, die bei dem Unfall ihren Mann verloren hat. Danach fällte das von Richter Klaus Denk sein Urteil: 180 Tagessätze zu 50 Euro. Als die Nebenklägerin im Zeugenstand saß und selbst recherchierte Fakten auf den Tisch legte, die den Fall hätten kippen können, fragte der Verteidiger Dr. Creutz sie forsch: „Warum kommen Sie jetzt damit?“ Diese Frage bewegte auch den Staatsanwalt Dr. Korth. Der jedoch zeigte sich eher verständnisvoll. Da die Argumente der Nebenklägerin in erster Linie auf Aussagen Dritter beruhen, schenkten Anklagebehörde und Verteidigung ihnen keine weitere Aufmerksamkeit. Die Zeugin hatte vorgebracht, dass am 13. Dezember 2004 ein Transporter mit Fässern in dem Chemiewerk angekommen war, der sich hätte melden müssen. Aber ihr Chef, der Angeklagte, habe sich selbst um den Laster und die Ladung gekümmert. Nach dem Unfall hatten Kollegen gemutmaßt, dass das Unglück mit diesen chemischen Stoffen zu tun haben könnte, die der Lkw geladen hatte. Das habe der Witwe keine Ruhe gelassen. Deshalb habe sie selbst recherchiert. Allerdings hielten ihr Staatsanwalt und Verteidigung vor, dass diese Vermutungen nicht verwertbar seien. „Die Polizei hat ermittelt, dass mit dieser Lieferung alles in Ordnung war“, so Creutz. Damit war das Thema vom Tisch. Staatsanwalt und Verteidiger schenkten sich in ihren Plädoyers, die jeweils über eine Stunde dauerten, nichts. Für den Staatsanwalt war der Fall klar. „In den wesentlichen Anklagepunkten lässt sich der Beweis feststellen und die Vorwürfe bestätigen sich“, so Korth. Hauptsächlich warf er dem Beschuldigten mangelnde Pflichterfüllung vor. Dadurch sei es möglich gewesen, dass auch Fässer verarbeitet wurden, die vorher nicht geprüft waren. Das heißt, dass der Inhalt nicht genau bekannt war. Nur so sei es zu der Explosion gekommen. Staatsanwalt Korth warf dem 32-Jährigen fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Brandstiftung vor und beantragte sieben Monate Haft auf Bewährung sowie zwei Monatsgehälter für einen gemeinnützigen Zweck. Keine Schuld trage der Angeklagte bezüglich der Explosion. Umfassend vorbereitet und angriffslustig zeigte sich der Anwalt des Angeklagten Creutz. Er ließ auch keine Gelegenheit aus, die betreffenden Parteien „vorzuführen“. Dabei wandte er sich zum Beispiel immer wieder dem ermittelnden Kriminalsten zu, der als Gast an der Verhandlung teilnahm. Mehrmals sprach Creutz von „tendenziöser Ermittlung“. Und völlig auseinander genommen hat Creutz das Gutachten von Dr. Klaus Ibendorf, das den Angeklagten belastet. Darin wurden die chemischen Reaktionen untersucht. Von den belastenden Fakten des Gutachtens blieb aus der Sicht des Verteidigers nichts mehr übrig. „Das einzige, was unstrittig ist, ist dass die Explosion stattgefunden hat. Aber wir konnten nicht beweisen, wie es dazu gekommen ist und wer die Verantwortung dafür trägt“, so Creutz. Das Schöffengericht verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Herbeiführung einer Explosion zu einer Geldstrafe von 9000 €. Das Gericht sah als erwiesen an, dass mehrere Verantwortliche ihre Pflichten verletzt hatten. Nur deshalb entging der Chef einer Haftstrafe. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt der 32-Jährige als vorbestraft. / OAZ 20.07.2007


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:


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