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  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  Insolvenzverfahren der Milchwerke endet
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Grundstücke in Mügeln sollen aufgegeben werden und fallen dem Fiskus des Landes Sachsen zu


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Die Grundstücke der ehemaligen Milchwerke in Mügeln sollen jetzt aufgegeben werden. Diesen Beschluss fasste der Vorstand der Milchwerke Mittelsachsen e. G. in seiner jüngsten Vorstandssitzung. Nach über siebenjähriger Tätigkeit erläuterte Insolvenzverwalter Michael C. Frege dem Gremium nun seinen Schlussbericht. Die Insolvenz ist am 11. Mai 2000 eröffnet worden. Zu diesem Zeitpunkt betrug das Geschäftsguthaben nach Angaben von Vorstandsmitglied Armin Möbius 342.564,30 €. Doch die 55 Mitglieder mit 355 Geschäftsanteilen zu je 1022,58 € gehen nun leer aus. „Der Insolvenzverwalter reicht seinen Schlussbericht jetzt beim Amtsgericht in Leipzig ein. Damit möchte er seine Tätigkeit beenden“, sagte Möbius. Der ehrenamtliche Vorstand werde sich nun auflösen und das Molkereigelände aufgeben. „Die Grundstücke sind aus dem Insolvenzbeschlag freigegeben. Damit sind sie so genanntes vollstreckungsfreies Vermögen der Insolvenzschuldnerin geworden“, bestätigte Frege. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch könne das Eigentum an einem Grundstück aufgegeben werden, indem der Eigentümer dem Grundbuchamt den Verzicht erklärt und diese Eintragung im Grundbuch erfolgt. Damit habe der Fiskus des Landes das Recht zur Aneignung des Grundstücks. Allerdings könne er auch darauf verzichten. „In diesem Fall kann jeder Dritte sich dann ohne Insolvenzverfahren das Grundstück aneignen“, klärt Frege zur weiteren Verfahrensweise auf. Die genannten Zahlen zum Geschäftsgutachten, wie sie zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung vorlagen, seien laut Frege nicht zutreffend. „Zu unterscheiden ist zwischen der Liquidität und den Vermögensbeständen im Einzelnen“, erläutert der Anwalt. Da es sich aber um ein nicht öffentliches Verfahren handele, könne er gegenüber der Öffentlichkeit grundsätzlich keine Details nennen. „Ich darf jedoch mitteilen, dass das Insolvenzverfahren durch eine geringe liquide Vermögensmasse geprägt war“, sagte Frege. Die wesentlichen Teile des mit Hypotheken belasteten Vermögens, sofern sie verwertbar waren, seien für den Ausgleich von Verbindlichkeiten verwandt worden. Es gebe aber Gläubiger, die nicht besichert waren und zu einem Großteil nichts von ihren Forderungen erhalten. Die Arbeit des Insolvenzverwalters ende durch den Beschluss des Insolvenzgereichtes. Das prüft den Abschlussbericht. Danach erfolge die Einberufung einer Schlussversammlung der Gläubiger und das Verfahren werde beendet. / OAZ 25.07.2007


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:


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