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  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  Strafbefehl im Fall Mügeln
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

35-jähriger Mann muss 1.500 Euro Geldstrafe zahlen


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Folgende Hauptquelle wurde dazu gespeichert:

87 Tage nach den Auseinandersetzungen zwischen Deutschen und Indern während des Stadtfestes in Mügeln hat die Staatsanwaltschaft Leipzig die Ermittlungen zu den ausländerfeindlichen Vorfällen in der Nacht zum 19. August vorerst abgeschlossen. Ein 35-jähriger Mann aus Mügeln wurde vom Amtsgericht Oschatz wegen Volksverhetzung verurteilt und muss eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro zahlen. Gegen einen weiteren mutmaßlichen Beteiligten wurde Strafbefehl wegen Volksverhetzung erlassen. Der 22-jährige aus dem Landkreis Torgau-Oschatz soll 2.625 Euro zahlen. Dem strafrechtlich bisher nicht vorgeahndeten Beschuldigten wird zur Last gelegt, sich aktiv an den Rufen ausländerfeindlicher Parolen vor der Pizzeria in Mügeln beteiligt zu haben. Für die Attacke vor der Pizzeria gab es laut Staatsanwaltschaft acht Tatverdächtige. In vier Fällen wurde das Verfahren wegen fehlender Beweise eingestellt. Gegen zwei Männer wurde Anklage erhoben, gegen weitere zwei Strafbefehle erlassen. Der erste öffentliche Prozess ist am 4. Dezember beim Amtsgericht Oschatz geplant. Ein 23-jähriger muss sich dann wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verantworten. Bei den Ausschreitungen wurden 14 Menschen verletzt, darunter alle Inder und zwei Polizisten. Ihre Ermittlungen zur Aufklärung der Vorfälle vor dem Festzelt setzt die Staatsanwaltschaft und die Polizei weiter fort. Die in diesem Zusammenhang gegen bisher insgesamt acht Personen wegen des Tatvorwurfs der versuchten und vollendeten Körperverletzung eingeleiteten Ermittlungsverfahren sind noch nicht abgeschlossen. / OAZ 14.11.2007


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:


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