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  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  Mügelner muss nicht ins Gefängnis
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Volksverhetzung und Sachbeschädigung: 23-jähriger erhält in zweiter Instanz eine Bewährungsstrafe


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Folgende Hauptquelle wurde dazu gespeichert:

Die achtmonatige Haftstrafe wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung, zu der der 23-jährige im Dezember 2007 vor dem Amtsgericht Oschatz verurteilt worden war, wurde gestern vom Landgericht Leipzig zur Bewehrung ausgesetzt. Der Verurteilte gehörte zu den Rädelsführern der Ausschreitungen während des Stadtfestes vor der Pizzeria im August 2007 in Mügeln. Dabei waren indische Migranten verletzt worden und außerdem ausländerfeindliche Parolen gerufen. / OAZ 17.07.2008


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:


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