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  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  Meißener Markgrafen übten im Schloss Ruhethal die Gerichtsbarkeit aus
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Mügeln - einer der ältesten Gerichtssitze Mitglieder des Mügelner Heimatvereins Mogelin haben im Heft 3 der "Kleinen Mügelner Schriften- und Mitteilungsreihe" Wesentliches aus der jüngeren Geschichte des Schloss Ruhethal zwischen 1831 und 1990 erfasst und dokumentiert. Dabei wurden vor allem landwirtschaftliche Aspekte behandelt. Unberücksichtigt blieb dort die Rolle, die das Schloss Ruhethal seit seiner Errichtung im 11. Jahrhundert für die Gerichtsbarkeit in unserer Region gespielt hat. Im vorliegenden Artikel soll dazu berichtet werden. A. Kippling schreibt im Mügelner Anzeiger vom 13. Juni 1913, dass Mügeln einer der ältesten Gerichtssitze in Sachsen ist, auch wenn örtliche und sachliche Zuständigkeit im Laufe der Jahrhunderte vielfachen Wandlungen unterworfen waren. Verbunden ist die Entwicklung des Gerichtswesens mit dem Mügelner Schloss Ruhethal, deshalb ein kurzer Rückblick in dessen Geschichte. Heinrich III. als deutscher Kaiser in der Hälfte des 11. Jahrhunderts schenkte seiner Gemahlin Agnes als Leibgedinge (das heißt persönliches Eigentum) 50 Hufen Land bei Mogelin. Agnes ihrerseits übereignete 1063 dieses umfangreiche Stück Land nach Sitte jener Zeit dem Bistum Meißen, da sie wie M. Weber 1920 schreibt, "um das Seelenheil ihres Gemahls, ihrer selbst und ihres Sohnes besorgt war". Der zu dieser Zeit herrschende Bischof Bruno erhielt damit Eigentums- und Nutzungsrecht, Macht und Gewalt über diesen Besitz, nicht aber die Gerichtsbarkeit. Um 1160 ließ Bischof Gerung das "slos Moiln" erbauen, vermutlich ein "nur mittelmäßiges Gebäude" mit Gerichtshof nebst Wirtschaftgebäuden. Daher wurden unter Bischof Albert II. im Jahre 1261 ein ordentliches Castell, Burg und Schloss angelegt, das später den Meißener Bischöfen als Residenzschloss diente. Urkundlich belegt ist nach J. G. Sinz (1846) die Ausübung der Gerichtsbarkeit in Mügeln bis in die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts durch die Meißener Markgrafen und ihrer Nachkommen, die Grafen von Brene. Sie lag demzufolge in kaiserlicher Hand. Später wurde dieses Amt von den Meißener Bischöfen ausgeübt, Bischof Witigo I. übernahm 1278 die Advocatia als Lehen von Albert Graf von Brene. Sie besaßen unter markgräflicher Landeshoheit und Erbschutz das Recht über Leben und Tod und ließen ihre juristischen Beamten, Amtsschösser und Landrichter, Recht und Gerechtigkeit widerfahren "(Weber 1920). Der Gerichtshof hatte im "Castrum episcopale Mogelin", dem späteren Schloss Ruhethal, seinen Sitz. Und Sinz schreibt dazu: "Das Amt eines Ober-Gerichts-Vogtes begriff in sich vornehmlich die Ober- und Blutgerichte, wofür die Advocati den dritten Teil der Strafgelder als ihre Einkünfte bekamen". Erster Ober-Gerichts-Vogt war ein Heinrich von Colditz. Weber (1920) beschreibt sehr detailliert eine Vielzahl von Straftaten und Verbrechern aus der Zeit des Mittelalters, einschließlich der damals üblichen Art und Bestrafung dieser Delikte. Gefangene Straftäter wurden in dieser Zeit übrigens in einem Verlies im Lommatzscher Tor festgesetzt. Seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts wurden die bisherigen Vogtei-Bezirke als Ämter bezeichnet, damit wurde das Amt Mügeln geschaffen. Belegt ist aus späterer Zeit, dass 1556 Bischof Johannes zu Meißen die Statuen der Stadt Mügeln neu festlegte, es beinhaltet das Erb,- Besitz- und Familienordnung. Nach dem Tod von Johannes von Haugwitz 1595 ging die Rechtsprechung auf die sächsischen Kürfürsten über. 1596 wurde Kurfürst Christian II. Besitzer von Ruhethal. Das Gebiet um Mügeln gelangte unter Landesherrschaft. Es wurde gemeinsam mit dem Kloster Sornzig zeitwillig durch das Stiftamt Wurzen verwaltet. Zahl und Größe der Ämter nahmen im 16. Jahrhundert durch Angliederung von säkularisiertem Kirchenbezirk und Übernahme von Grundherrschaften durch den Landesherrn erheblich zu. Amtmänner und Amtsschlösser waren die kurfürstlichen Beamten, die für die Ausübung der oberen und niederen Gerichtsbarkeit, die Verwaltung der ländlichen Grundherrschaft, die Einnahmen der Steuer und die Gestellung von Soldaten im Kriegsfall zuständig waren. Von 1667 bis 1681 war der Oberhofmarschall Herrmann von Wolfframsdorf Erb-, Lehn- und Gerichtsherr zu Mügeln, die Privilegien des Stadt wurden vom Kurfürstlichem Amt 1735 durch Erhalt der Ober- und Erbgerichte erweitert. Amtssitz war wie schon erwähnt das Schloss Ruhethal. 1827 gehörten zum Amtsgebiet einer Stadt 44 Dörfer und sechs Vorwerke mit 11 000 Einwohnern. Mit Inkrafttreten der 1831 beschlossenen neuen sächsischen Verfassung gingen Schloss und Gut Ruhethal in das Eigentum des Königreiches Sachsen über. Ende des 18. Jahrhunderts wurden die Ämter in Justiz- und Rentamt getrennt, das letztere war vor allem für die Steuerangelegenheiten jeglicher Art zuständig. Justiz- und Rentamt hatten im Südflügel des Schlosses ihren Sitz, in einem separaten Nebengebäude was das Gefängnis eingerichtet. (Rückblick: Das Schloss Ruhethal wurde 1715 und 1726/1727 von seinem damaligen Besitzer Freiherrn Wambold von Umbstadt umfassend erneuert und damit in seinen heutigen Zustand gebracht.) Schließlich wurden ab 1856 die Justizämter aufgelöst, ihre Aufgaben übernehmen die nun geschaffenen Königlichen Bezirksgerichte und Gerichtsämter. 1865 wurden die Rentämter umgewandelt in Bauverwaltungsstellen und Forstrentämter., die bis zur Verwaltungsreform 1874 bestanden und dann in Amtshauptmannschaften überführt wurden. So wurde 1875 die Amtshauptmannschaft Oschatz gebildet. Das Amtsgericht in Mügeln blieb erhalten, der Gerichtsbezirk wurde neu festgelegt. Er stellte erst 1951 seine Tätigkeit ein. Oschatzer Allgemeine 22. Februar 2011


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Mügeln - einer der ältesten Gerichtssitze / OAZ 22. Februar 2011


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:


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