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  Gang nach Canossa
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Heinrich IV. begab sich auf seinen sprichwörtlichen Bußgang nach Canossa, wo er Papst Gregor VII. um Lösung des Kirchenbannes ersuchte, den dieser wider den Heinrich gesprochen hatte, da Heinrich den Papst für abgesetzt erklärt hatte.


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Gang nach Canossa aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Als Gang nach Canossa bezeichnet man den Zug Heinrichs IV. von Speyer nach Canossa zu Papst Gregor VII. im Februar 1077, um die Lösung des Kirchenbanns zu erbitten. Deshalb wird heute der "Gang nach Canossa" im übertragenen Sinn als Bezeichnung für einen erniedrigenden Bittgang verwendet. Allerdings entsprach dies nicht den historischen Tatsachen. In Wirklichkeit erlangte Heinrich durch die Aufhebung des Bannes seine Bewegungsfreiheit zurück und konnte den Papst zur Flucht aus Rom zwingen. Die späteren Interpretationen, besonders des 19. Jahrhunderts, waren eher anachronistisch, da die Probleme der eigenen Zeit in das Mittelalter projiziert wurden. Der Gang nach Canossa war ein wichtiger Meilenstein im Investiturstreit. Im 11. und 12. Jahrhundert stritten die weltliche Macht (Kaiser) und die geistliche Macht (Papst) um das Recht der Investitur von Bischöfen und Äbten. Papst Gregor VII. verhängte den Kirchenbann über König Heinrich IV., weil dieser dem Papst nicht gehorchte, was nach der damaligen Kirchenansicht "illegal" war. Am 14. Mai 1872 wurde dieses Ereignis vom damaligen Reichskanzler Otto von Bismarck in seiner Rede vor dem Reichstag mit dem Satz: "Seien sie außer Sorge, nach Canossa gehen wir nicht - weder körperlich noch geistig.", aufgegriffen. Dem war ein Streit mit der katholischen Kirche vorausgegangen (Kulturkampf), in dem der Papst den deutschen Gesandten beim Heiligen Stuhl abgelehnt hatte /


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:
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