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  Sie haben nähere Angaben zu folgendem Chronikeintrag angefordert:  
  Nähere Bestimmungen zu Logiskarten
 
  Der ausführlicher Ereigniseintrag lautet:
 

Regelungen zum Mietrecht. Es darf nur vermieten, wer eine sogenannten Logiskarte vom Mieter ausfüllen läßt. Diese kostet wiederum Geld. Eine gute Möglichkeit das Stadtsäckel zu füllen.


Dokumente finden Sie HIER...

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Weitere Quellen finden Sie HIER...

 
Folgende Hauptquelle wurde dazu gespeichert:

"Die Ausgabe der Logiskarten bewerkstelligt von heute an der Herr Stadtverordnete, Bäckermeister Barth an der Kirche. In erinnerung wird gebracht, daß Hausgenossen vor ihrem Einzuge in ein neues Logis eine Karte zu lösen haben und die Hauswirte, bei 1 Thaler Strafe, ohne eine solche Karte keinen Mietmann nehmen dürfen." / Hier sollte der begriff der Logiskarten noch geklärt werden


Es existiert folgende Anmerkung zu diesem Eintrag:
keine Anmerkung


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