25.05.2023
Verkehrshinweis
S 31, Brückeninstandsetzung am Haselbach bei Mügeln
Am 22.05.2023 beginnen im Auftrag der LASuV-Niederlassung Leipzig die Arbeiten zur Teilinstandsetzung der Brücke über den Haselbach westlich von Mügeln. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Asphaltdeckschicht auf dem Bauwerk und im Bereich der Widerlager, sowie das Anpassen der Pflasterflächen im Nebenbereich, das Anfüllen der Böschungskegel mit Oberboden und die Erneuerung der Fugen. Die Bauarbeiten soll voraussichtlich Ende Juni fertiggestellt werden.
Das Bauvorhaben wird unter Vollsperrung der S 31 realisiert. Die Umleitung erfolgt über die Ortslage Mügeln.
Die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme belaufen auf rund 50.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit der Umleitungs- und Baudurchführung eintretenden Erschwernisse.
LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR | Zentrale Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stauffenbergallee 24 | 01099 Dresden | Postanschrift: Postfach 10 07 63 | 01077 Dresden
Tel.: +49 351 8139-1921 | Fax: +49 351 8139-1999
presse@lasuv.sachsen.de | www.lasuv.sachsen.de
Am 22.05.2023 beginnen im Auftrag der LASuV-Niederlassung Leipzig die Arbeiten zur Teilinstandsetzung der Brücke über den Haselbach westlich von Mügeln. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Asphaltdeckschicht auf dem Bauwerk und im Bereich der Widerlager, sowie das Anpassen der Pflasterflächen im Nebenbereich, das Anfüllen der Böschungskegel mit Oberboden und die Erneuerung der Fugen. Die Bauarbeiten soll voraussichtlich Ende Juni fertiggestellt werden.
Das Bauvorhaben wird unter Vollsperrung der S 31 realisiert. Die Umleitung erfolgt über die Ortslage Mügeln.
Die Gesamtkosten dieser Baumaßnahme belaufen auf rund 50.000 Euro. Sie werden vom Freistaat Sachsen mit Steuermitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushaltes finanziert.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die mit der Umleitungs- und Baudurchführung eintretenden Erschwernisse.
LANDESAMT FÜR STRASSENBAU UND VERKEHR | Zentrale Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stauffenbergallee 24 | 01099 Dresden | Postanschrift: Postfach 10 07 63 | 01077 Dresden
Tel.: +49 351 8139-1921 | Fax: +49 351 8139-1999
presse@lasuv.sachsen.de | www.lasuv.sachsen.de
21.03.2023
Mikrozensus 2023
Medieninformation
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2023
Eine umfassende Bevölkerungszählung wie der Zensus 2022 im Vorjahr findet im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - nur alle 10 Jahre statt. Hingegen wird der Mikrozensus („kleineVolkszählung“) jährlich durchgeführt und demnach auch im Jahr 2023 erhoben. Der Mikrozensus ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember z.B. zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird. Dadurch werden mit kürzerem Abstand und geringerem Aufwand als beim „großen“ Zensus wichtige Informationen für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und die Öffentlichkeit gewonnen. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm 2023 enthält außerdem zusätzliche Fragen zur Kranken-und Rentenversicherung der Haushalte.
Die Auswahl der zubefragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Im Jahr 2022 nutzten rund 70 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
Auskunft erteilt: Beate Schirwitz, Tel.: 03578-33-2110 oder mikrozensus2020@statistik.sachsen.de
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Amtliche Haushaltsbefragung - Mikrozensus 2023
Eine umfassende Bevölkerungszählung wie der Zensus 2022 im Vorjahr findet im Freistaat Sachsen - wie im gesamten Bundesgebiet - nur alle 10 Jahre statt. Hingegen wird der Mikrozensus („kleineVolkszählung“) jährlich durchgeführt und demnach auch im Jahr 2023 erhoben. Der Mikrozensus ist eine bundesgesetzlich angeordnete Stichprobenerhebung mit Auskunftspflicht, bei der ein Prozent der sächsischen Bevölkerung (rund 20.000 Haushalte) stellvertretend für alle von Januar bis Dezember z.B. zu Themen wie Haushaltsstruktur, Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche, Besuch von Schule oder Hochschule und Quellen des Lebensunterhalts befragt wird. Dadurch werden mit kürzerem Abstand und geringerem Aufwand als beim „großen“ Zensus wichtige Informationen für Politik, Verwaltung, Wissenschaft und die Öffentlichkeit gewonnen. In den Mikrozensus sind auch international abgestimmte Fragen integriert, mit denen man zum Beispiel die Arbeitsmarktbeteiligung, Einkommen und Lebensbedingungen der Menschen in Europa vergleichen kann. Das Frageprogramm 2023 enthält außerdem zusätzliche Fragen zur Kranken-und Rentenversicherung der Haushalte.
Die Auswahl der zubefragenden Haushalte erfolgt nach den Regeln eines objektiven mathematischen Zufallsverfahrens. Dabei werden nicht Personen, sondern Wohnungen ausgewählt. Um auch Aussagen über Veränderungen und Entwicklungen in der Bevölkerung treffen zu können, werden die ausgewählten Haushalte in der Regel bis zu viermal (maximal zweimal innerhalb eines Jahres) befragt.
Die Befragung erfolgt vorrangig durch geschulte Erhebungsbeauftragte, entweder telefonisch oder auch persönlich vor Ort. Im Jahr 2022 nutzten rund 70 Prozent der Haushalte diesen zeitsparenden Erhebungsweg. Die eingesetzten Erhebungsbeauftragten legitimieren sich mit einem Sonderausweis des Statistischen Landesamtes. Sie sind zu den entsprechenden Gesetzen und einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes belehrt und zur Geheimhaltung verpflichtet.
Alternativ besteht die Möglichkeit, den Mikrozensus-Fragebogen eigenständig online oder auf Papier auszufüllen. Alle Einzelangaben werden geheim gehalten und dienen ausschließlich den gesetzlich bestimmten Zwecken.
Auskunft erteilt: Beate Schirwitz, Tel.: 03578-33-2110 oder mikrozensus2020@statistik.sachsen.de
13.04.2022
Mobile Kinder- und Jugendarbeit in Mügeln
Nähere Informationen zur mobilen Kinder- und Jugendarbeit und wer euer Ansprechpartner ist, findet ihr in der Rubrik Leben in Mügeln / Mobile Kinder- und Jugendarbeit. Schaut doch mal rein!
13.01.2020
Sperrung des Empfangs alter Office-Formate in E-Mail-Anhängen
Die Behörden des Freistaates Sachsen nehmen E-Mail-Anhänge mit alten Office-Formaten (.doc, .xls, .ppt) ab 1. Januar 2020 nicht mehr entgegen. In solchen Fällen wird lediglich der Mailtext zugestellt. Grund für die Sperrung sind Sicherheitserwägungen des Freistaates, da die alten Office-Formate seit Monaten u. a. dafür genutzt werden, mit darin versteckter Schadsoftware Computer und Netzwerke anzugreifen und lahmzulegen.
Die Sperrung der alten Office-Formate wird im gemeinsamen Netz von Freistaat und Kommunen in Sachsen umgesetzt. Das betrifft demnach alle Behörden des Freistaates (im Sächsischen Verwaltungsnetz) und alle Kommunen, die an das Kommunale Datennetz angeschlossen sind. Sowohl Absender als auch Empfänger einer solchen E-Mail werden über die Sperrung des Anhangs informiert.
Die Sperrung der alten Office-Formate wird im gemeinsamen Netz von Freistaat und Kommunen in Sachsen umgesetzt. Das betrifft demnach alle Behörden des Freistaates (im Sächsischen Verwaltungsnetz) und alle Kommunen, die an das Kommunale Datennetz angeschlossen sind. Sowohl Absender als auch Empfänger einer solchen E-Mail werden über die Sperrung des Anhangs informiert.